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   BSG, 17.03.1964 - 3 RK 107/59   

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BSG, 17.03.1964 - 3 RK 107/59 (https://dejure.org/1964,2277)
BSG, Entscheidung vom 17.03.1964 - 3 RK 107/59 (https://dejure.org/1964,2277)
BSG, Entscheidung vom 17. März 1964 - 3 RK 107/59 (https://dejure.org/1964,2277)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 244
  • NJW 1964, 1388
  • MDR 1964, 626
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 6/91

    CSSR - Beamtin auf Widerruf - Versicherungspflicht

    Daß es sich bei dem von der Klägerin absolvierten Vorbereitungsdienst um eine derartige Berufsausbildung handelt, ergibt sich aus den im wesentlichen übereinstimmenden Vorschriften der Bundesländer über die Ausbildung von Juristen, hier nach den §§ 22 ff des nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes (JAG) und dessen Durchführungsverordnung (vgl zu früherem Recht auch BSGE 20, 244, 245 = SozR Nr. 5 zu § 1229 RVO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kommt es für die Einordnung in die Vorschriften über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit nur auf objektive Merkmale an (vgl auch BSGE 49, 114, 122 = SozR 4100 § 100 Nr. 5), nicht aber auf die unter Umständen schwankenden künftigen Berufspläne der einzelnen noch in der Ausbildung befindlichen Personen (vgl BSGE 20, 244, 246 = SozR Nr. 5 zu § 1229 RVO).

  • BSG, 14.09.1995 - 4 RA 118/94

    Nachversicherung der Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

    Maßgebend können nur objektiv erkennbare Merkmale sein, nicht aber die unter Umständen schwankenden Berufspläne des einzelnen Referendars (BSGE 20, 244/246 = SozR Nr. 5 zu § 1229 RVO), die den anderen Beteiligten am (potentiellen) Nachversicherungsverhältnis in der Regel unbekannt sind.
  • BSG, 11.06.1986 - 1 RA 7/85

    Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell - Rechtspraktikantenverhältnis

    Zwar sind Absolventen der herkömmlichen zweistufigen Juristenausbildung während der Zeit ihres Referendariats als lediglich für ihren Beruf auszubildende Beamte nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 AVG versicherungsfrei und deswegen für diese Zeit nach unversorgtem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis nachzuversichern (BSGE 20, 244 ff = SozR Nr. 5 zu § 1229 RVO; vgl auch BSGE 46, 241, 242 ff = SozR 2200 § 1229 Nr. 7 S 7 ff).
  • BSG, 11.03.1970 - 3 RK 40/67

    Mehrfachbeschäftigte - Mehrfache Versicherungspflichtigkeit - Versicherungsfreie

    Hier hat die beklagte Krankenkasse den Beigeladenen in seiner Beschäftigung als Referendar zutreffend für versicherungsfrei gehalten (vgl. BSG 20, 244).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 2/77
    Nach der Recht8prechung des erkennenden Senats kann ein Versicherter nicht auf Tätigkeiten verwiesen werden, wenn er nicht den Sicherheitsanforderungen des Arbeitsplatzes entspricht (vgl BSGE 20, 244 = SozR Nr. 25 zu 5 55 RKG aF; SozR 2600 Nr. 17 zu 5 45).
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